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Entwurf über eine Verordnung

Verordnung zur Ehrung pflegender Angehöriger durch den Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland

§ 1 Zweck der Verordnung
Diese Verordnung dient der Anerkennung und Würdigung pflegender Angehöriger, die außergewöhnliche Leistungen bei der Betreuung und Unterstützung Pflegebedürftiger erbracht haben. Sie sollen mit dem Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland ausgezeichnet werden.

§ 2 Voraussetzungen für die Auszeichnung
(1) Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wird pflegenden Angehörigen verliehen, die:
a) über einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren kontinuierlich und umfassend eine Pflegeperson unterstützt haben, und
b) nachweislich erhebliche persönliche Opfer und Engagement gezeigt haben, die über das übliche Maß hinausgehen.
(2) Vorschläge für die Auszeichnung können von der Pflegeperson selbst, ihrer Familie oder durch Organisationen im Pflegebereich eingereicht werden.

§ 3 Verfahren zur Verleihung
(1) Ein Komitee, bestehend aus Vertretern der Bundesregierung, Pflegeorganisationen und sozialen Verbänden, prüft die Vorschläge und entscheidet über die Verleihung.
(2) Die Auszeichnung wird im Rahmen einer feierlichen Zeremonie durch den Bundespräsidenten oder eine bevollmächtigte Person überreicht.

§ 4 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. April des auf die Verkündung folgenden Jahres in Kraft.


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Gesetzesentwurf

Gesetz zur besonderen Erbregelung für Pflegepersonen

§ 1 Ziel und Zweck des Gesetzes
Dieses Gesetz regelt die Vererbung eines Hauses, in dem ein pflegender Angehöriger eine pflegebedürftige Person betreut, um die Leistungen der Pflegeperson anzuerkennen und die Kontinuität der Pflege sicherzustellen.

§ 2 Anspruch auf das Haus im Erbfall
(1) Wird ein Angehöriger als pflegende Person in einem Haushalt tätig, so hat er im Erbfall das vorrangige Anrecht auf das Haus, in dem die Pflege stattgefunden hat.
(2) Diese Regelung gilt unabhängig von bestehenden testamentarischen oder gesetzlichen Erbfolgeregelungen.

§ 3 Übernahme von Renovierungskosten durch Miterben
(1) Sämtliche erforderlichen Renovierungsarbeiten am Haus, die bis zum Erbfall aufgeschoben wurden oder nach dem Übergang erforderlich sind, werden proportional auf die restlichen Miterben umgelegt.
(2) Der Umfang und die Notwendigkeit der Renovierungsmaßnahmen müssen durch ein Gutachten festgestellt werden.

§ 4 Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt sofort nach seiner Verkündung in Kraft.


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Die trägen Miterben

Gedicht
Die trägen Miterben

Im Erbe, gewebt aus Schweiß und schwerer Pflicht,
Erblüht die Mühe jenes, der sein Herz stets verpflichtet.
Die Pflegenden, sie stehen, stark und klug zugleich,
Ihr Einsatz, ihr Streben – der wahren Gerechtigkeit Reich.

Doch in dunklem Schatten, still und ohne Schwung,
Verweilen Miterben, träge, in zeitloser Ruh;
Kein Funken Tat, kein Quell des Lebensdrangs,
Nur leere Versprechen, verhallt als leiser Gesang.

Das Erbe spricht – ein Spiegel der getanen Mühe,
Die Hände, die pflegen, verdienen des Lichts Blüte;
Die, die nichts tun, versinken im kalten Schein,
Während der Wert der Arbeit ewig möge sein.

So mahnt uns das Erbe in bitterer Poesie,
Wahre Belohnung gilt denen, die handeln und streben.
Die trägen Miterben, vom Stillstand erraten,
Bleiben Schatten der Zeit – verraten und verstaubt in den Daten.


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Geister – Soldaten des vergessenen Krieges -Dokufilm #update21042025

https://odysee.com/@spike21:3/geister-720:9?r=3WuUvYCUX6fddoJFrLGdmtks21yf82jM

Und haben unsere Kriegstreiber diese Doku schon einmal gesehen?
Was wird noch alles für ein Land getan, das selbst an dem Krieg Schuld ist………..verbrecherische Steuergeldverschwendung !

update 21042025

Kriegstreiberei, also Propaganda für den Krieg, ist nach internationalem Recht tatsächlich verboten. Artikel 20 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte (ICCPR) besagt, dass „jede Propaganda für den Krieg gesetzlich verboten wird“.

Dieser Artikel verpflichtet die Vertragsstaaten, in ihrer nationalen Gesetzgebung Maßnahmen zu ergreifen, um Kriegspropaganda zu verbieten. Der UN-Menschenrechtsausschuss, der die Umsetzung des ICCPR überwacht, hat in seiner Allgemeinen Bemerkung Nr. 11 klargestellt, dass diese Verpflichtung umfassend ist und alle Formen der Kriegspropaganda einschließt.

Einige Länder haben Gesetze erlassen, um Artikel 20 des ICCPR umzusetzen, aber die Durchsetzung kann schwierig sein. Es gibt keine zentrale internationale Strafverfolgungsbehörde, die Einzelpersonen wegen Kriegstreiberei anklagen und verurteilen könnte.

Es ist auch wichtig zu beachten, dass die Meinungsfreiheit, die in Artikel 19 des ICCPR geschützt ist, eine Grenze hat, wenn es um Kriegspropaganda geht. Der Schutz der Meinungsfreiheit erstreckt sich nicht auf die пропаганда für den Krieg.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Kriegstreiberei nach internationalem Recht verboten ist, aber die Durchsetzung dieser Verbote eine Herausforderung darstellt.


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Die SPD zerstört das Land.

…..und sollte als terroristische Vereinigung verboten werden ? -> !

https://youtu.be/PAeVE6rpYyo?si=U3vlUIHRxE8zwLGj


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