Leserbrief: Erbrechtsreform – längst überfällig!
Mit großem Interesse und wachsender Sorge habe ich Ihren Artikel „Eckpunkte für Pflegereform bis Jahresende“ gelesen. Pflegebedürftigkeit ist kein Randthema, sondern betrifft unsere Mitte der Gesellschaft. Doch wer sich ernsthaft mit der Pflege beschäftigt, darf das Erbrecht nicht ignorieren – hier herrscht ein blindes, ja geradezu ungerechtes Systemversagen.
Persönlich habe ich erlebt, was passiert, wenn Recht und Gerechtigkeit auseinanderfallen: Ein Haus, das von unserer Mutter eindeutig einem pflegenden Angehörigen zugesprochen wurde, wurde nach ihrem Tod zerrissen – buchstäblich und juristisch. Keine Ausgleichszahlung, keine Rücksicht. Bankkonten blieben offen, und eine Miterbin konnte, ausgestattet mit einem Erbschein, sämtliche Gelder abräumen. Das Amtsgericht schaute zu. Wo bleibt hier der Schutz vor Missbrauch?
Es ist höchste Zeit für klare gesetzliche Regelungen:
- In solchen Fällen müssen Amtsgerichte verpflichtet sein, Bankkonten vorsorglich zu sperren, bis alle Ansprüche geprüft sind.
- Das Haus, in dem die pflegebedürftige Person gelebt und gepflegt wurde, muss dem pflegenden Angehörigen automatisch zustehen – falls im Testament nichts anderes verfügt wurde.
- Renovierungs- und Instandhaltungskosten dürfen nicht auf die Pflegeperson abgewälzt werden, sondern gehören vollständig dem Erbanteil der anderen Parteien angerechnet.
Pflege ist ein Akt der Fürsorge – das Erbrecht darf kein Akt der Ausbeutung bleiben. Die Kombination aus Pflegereform und Erbrechtsreform muss jetzt kommen, nicht irgendwann!