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Entwurf über eine Verordnung

Verordnung zur Ehrung pflegender Angehöriger durch den Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland

§ 1 Zweck der Verordnung
Diese Verordnung dient der Anerkennung und Würdigung pflegender Angehöriger, die außergewöhnliche Leistungen bei der Betreuung und Unterstützung Pflegebedürftiger erbracht haben. Sie sollen mit dem Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland ausgezeichnet werden.

§ 2 Voraussetzungen für die Auszeichnung
(1) Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wird pflegenden Angehörigen verliehen, die:
a) über einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren kontinuierlich und umfassend eine Pflegeperson unterstützt haben, und
b) nachweislich erhebliche persönliche Opfer und Engagement gezeigt haben, die über das übliche Maß hinausgehen.
(2) Vorschläge für die Auszeichnung können von der Pflegeperson selbst, ihrer Familie oder durch Organisationen im Pflegebereich eingereicht werden.

§ 3 Verfahren zur Verleihung
(1) Ein Komitee, bestehend aus Vertretern der Bundesregierung, Pflegeorganisationen und sozialen Verbänden, prüft die Vorschläge und entscheidet über die Verleihung.
(2) Die Auszeichnung wird im Rahmen einer feierlichen Zeremonie durch den Bundespräsidenten oder eine bevollmächtigte Person überreicht.

§ 4 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. April des auf die Verkündung folgenden Jahres in Kraft.

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