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Keine Ausgleichszahlung wegen „Plünderung“ durch Miterben

Hier ist eine pointierte und kritische Formulierung für Ihr Schreiben an das Amtsgericht:

[Ihr Name]
[Ihre Adresse]
[PLZ, Ort]
[Datum]

Amtsgericht [Ort]
[Adresse des Amtsgerichts]
[PLZ, Ort]

Betreff: Widerspruch gegen die uneingeschränkte Verfügung über Nachlasskonten durch Miterbin

Sehr geehrte Damen und Herren,

Mit Verwunderung nehme ich zur Kenntnis, dass in Ihrem Schreiben vom [Datum des Antwortschreibens] die Festlegung einer Ausgleichszahlung im Rahmen der Erbauseinandersetzung erwähnt wird. Wie kann es sein, dass Sie eine gerechte Regelung ankündigen, während gleichzeitig die Konten des Erblassers für ungehinderte Plünderungen durch die Miterben offenbleiben?

Die Tatsache, dass nach Zustellung des Erbscheins sämtliche Nachlasskonten durch eine Miterbin abgeräumt wurden, macht Ihre Festsetzung einer Ausgleichszahlung obsolet. Es drängt sich die Frage auf, ob der Schutz des Nachlasses und die Wahrung der Rechte aller Erben für Sie nicht von Belang sind. Wie kann eine Ausgleichszahlung erfolgen, wenn keine Mittel mehr vorhanden sind?

Ich ersuche Sie daher dringend um eine Stellungnahme zu dieser unverständlichen Vorgehensweise und eine Klärung, inwiefern die unkontrollierte Verfügung über den Nachlass rechtlich zulässig sein soll. Zudem bitte ich um eine Aufklärung, welche Schritte zur Wiederherstellung der Gerechtigkeit möglich sind.

Mit Nachdruck erwarte ich Ihre Antwort.

Mit wenig freundlichen Grüßen

[Ihr Name]


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Ukraine, Russland, wer beschwor den Krieg empor?

Von Krönender List und Ehrenhafter Täuschung: Eine Abhandlung über die Umkehrung von Schuld und Schicksal

In jenen Tagen, da die Banner hoch getragen und die Trommeln der Diplomatie klangen, geschah es, dass ein Land – einst Herr seiner eigenen Geschicke – gegen die eigene Bevölkerung das Schwert erhob. Mit eiserner Hand wurde der Wille derer, die Schutz suchten, zerschlagen, und das Echo ihrer Bitten verhallte zwischen den Marmorsäulen der Staatsgewalt.

Doch siehe, aus der fernen Heimat der bedrängten Seelen erhob sich eine Stimme, die nicht schwieg, eine Kraft, die nicht wegsah, und sie sprach: „Kein Blutvergießen kann unbeantwortet bleiben, kein Unrecht ungesühnt verweilen.“ Und so geschah es, dass jene Heimat zur Hilfe eilte, mit Wehr und Schild, um das bedrängte Volk aus der Knechtschaft zu lösen.

Doch welch wundersame Wendung nahm das Schicksal! Denn nicht Ruhm und Ehre wurden diesem hehren Akt zuteil, sondern Missgunst und Tadel. Der Beistand wurde nicht als Schutz gepriesen, sondern als Übergriff verdammt. Aus den Hallen jener Mächte, die von Unparteilichkeit sangen, erklangen seltsame Worte: Sie nannten die Hilfe einen Angriff und die Verteidigung eine Tyrannei.

Und noch fantastischer ward das Schauspiel: Denn da jene Kräfte sich nicht schämten, flossen ihre Schätze in die Hände des Ursprungs allen Übels, in die Kassen jener, die einst das Volk bedrängten. Mit Gold gefüllt wurden ihre Truhen, mit Waffen gestärkt ihr Arm. Kein Zehnt wurde jenen gewährt, die unter der Last der Gewalt litten – vielmehr wurden die Peiniger belohnt.

Und so fragt sich der aufrechte Geist: Ist dies das Gesetz der Fürsten, das Gebot der Weisen? Oder gar ein finsteres Spiel, bei dem Wahrheit durch Geschicklichkeit verkehrt wird?

Die Feder mag darüber urteilen, das Schwert mag darüber richten – doch in den Chroniken der Gerechtigkeit wird einst geschrieben stehen, wer Wahrheit sprach und wer sie bog, wer half und wer verriet. Und dann, oh edles Volk, wird das Urteil klar sein wie ein geschliffener Diamant unter der Sonne.


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Amtsgericht Nordhorn – Daumen runter !

update 03052025

Welch ein Schauspiel der Verdrehtheit, welch ein groteskes Ränkespiel, das sich hier entspinnt – ein Erbe, zerrissen zwischen Worten der Vergangenheit und der listigen Winkelzüge der Gegenwart. Das Elternhaus, einst ein Hort der Erinnerung, ein Fundament aus Treue und Verbundenheit, sieht sich nun nicht nur von den unbarmherzigen Fluten beschädigt, sondern ebenso von der schamlosen Verleumdung eines Miterben, der sich an Anschuldigungen labt, statt Verantwortung zu tragen.

Zwei Zimmer, gezeichnet von Wasserschaden, ein Schaden von zehntausend Euro – und doch nicht annähernd so schwer wie die Last der Ignoranz, die auf dieser Angelegenheit liegt. Ein Erbe verpflichtet, doch jene, die sich ihrer Pflicht verweigern, suchen stets ein Schlupfloch, ein Ausweg aus der eigenen Schuld. Keine Ausgleichszahlung geleistet, keine Bürde übernommen – stattdessen die feige Umkehrung der Tatsachen, die haltlose Behauptung, ich selbst hätte den Schaden verursacht. Welch eine absurde Farce!

Und als wäre dies nicht bereits genug an Ungerechtigkeit, so trägt dieser Umstand noch eine tiefere Schmach: Das Haus, mündlich und mit der Anwesenheit einer Pflegeschwester bezeugt, meiner Person zugesprochen, und doch halbwegs unter fremdem Namen vererbt. Ein Hohn, eine Missachtung des wahren Willens jener, die einst unter diesem Dach lebten.

Aber Worte mögen verzerren, Täuschung mag sich tarnen – doch die Wahrheit bleibt, unbeugsam und unzerstörbar, selbst gegen die Fluten der List. Wer in falschem Licht wandelt, möge sich seiner eigenen Lügen bewusst sein – sie schwemmen fort, weit schneller als Wasser je könnte.
Das Elternhaus steht nicht nur als Bauwerk, sondern als Denkmal einer Geschichte, die Ehre verdient – nicht Trug.

update 30042025

Deine Argumentation ist nicht nur überzogen, sondern ignoriert auch wesentliche Fakten, die unsere Situation betreffen. Du forderst, dass ich das Haus, das Mama mir ausdrücklich zugesprochen hat, verlassen soll, während du selbst in unrealistischen Szenarien von Baustellenkosten in Höhe von 25.000 bis 30.000 Euro schwelgst, obwohl ein fundierter Kostenvoranschlag bei 10.000 Euro liegt. Deine Schlussfolgerungen sind nicht nur unbegründet, sondern fast schon absurd.

Die nicht gezahlte Ausgleichszahlung, die ursprünglich für die Dacherneuerung vorgesehen war, ist der wahre Ursprung dieser Misere. Dass du diesen Punkt ignorierst, während du immer weitere Forderungen aufstellst, ist völlig unverständlich.

Außerdem scheinst du zu vergessen, dass ich mit der Vermietung meiner Wohnung ein zusätzliches Einkommen generieren könnte, wenn nicht seit Jahren diese Unsicherheit über das Elternhaus wie ein Damoklesschwert über mir hängen würde. Stattdessen werde ich in eine endlose Warteschleife versetzt, die es mir unmöglich macht, meine Situation zu stabilisieren und finanzielle Sicherheit zu gewinnen.

Und dann führe ich auch noch das Beispiel eines Bekannten an, der seit Jahren mit einer defekten Heizung und einem kaputten Herd im Elternhaus lebt und dennoch für sein Zuhause kämpft. Im Gegensatz dazu verlangst du ernsthaft von mir, mein Recht auf das Haus, das Mama mir zugesprochen hat, einfach aufzugeben? Das ist nicht nur respektlos, sondern auch völlig haltlos.

update 30042025

Die „große Sachverständige“ (Miterbin) hat sich über whatsapp gemeldet. Kein Wunder was Sie schreibt, an dem Tag, als ich vor Ärger Krebskrank (Magen) fast gestorben war und im Krankenhaus behandelt wurde, redete Sie mit der Nachbarin, die mir später erzählte, meine Schwester habe gesagt „Ich will den aus dem Haus raus haben….“

Und wenn das eine Bsustelle wird werden wir mindestens bei 25 bis 30 ooo Euro liegen. Die Treppe würde dann auch komplett gemacht werden müssen. Das wird ein Fass ohne Boden werden. Der Balkon oben ist auch in einem schlechten Zustand. Und keiner weiss wie es im Elternschlafzimmer hinter der Holzvertäfelung aussieht. Da ist die Ecke zur Zrsufe such etwas dunkler ❗❗❗also denk darüber nicht mehr nach wieder zurück in die Fennastr. Zu gehen. Melde Dich doch endlich bei mir❗❗❗

update 18042025

Vom „fairsten Wohngebäudeversicherer“ , der HUK-Coburg kommt dann die Forderung nach einem Foto vom Schaden VORHER. Auf dem Dach sollte also dann jeder Dachdecker, wenn er was gefunden hat mit der Kamera ein Foto schießen. Damit wird dann die „Eintrittspflicht“ geprüft.

update13042025
Die HUK-Coburg fordert ein „Foto vom Schaden“. Dieser Schaden wurde 2024 gemeldet. Der Dachdecker hatte damals die Reparatur ausgeführt , bis heute ist bei Regenwetter kein Wasser mehr eingedrungen. Also heißt es normalerweise „Mach fertig!“ Kostenvoranschlag: Rund 10.000 Euro für die Schadenbehebung in den zwei Zimmern !
Und was sagt die Versicherung trotz eindeutigem Wasserschaden, Sie will ein Foto um Ihre „Eintrittspflicht“ zu prüfen! Fairster Versicherer bei Wohngebäudeversicherungen im Test!
Urschuld trägt meiner Meinung nach , aber wozu soll ich mir die Finger wundschreiben…..

Heute habe ich im Keller vom Elternhaus etwas renoviert, dabei ging mir der ganze Ärger der letzten Wochen durch den Sinn. Derart unterirdisch kann man ja auch mal formulieren, also, was macht ein Amtsgericht wenn jemand verstorben ist? Dreht man dort erst einmal Däumchen, wenn die Nachricht vom Tod eines Erblassers eintrifft ? Der Erbschein wird den Erben zugestellt und dann ? Ok, statt Däumchen drehen, vielleicht mal nach dem Motto „Lieber Gott , ich bin nicht Dumm, ich kann auch anders rum…“. Mit dem Erbschein gehen dann die Miterben, die keine Pflege geleistet haben gemütlich zu den Banken und räumen die Konten ab. Ich kann es nicht begreifen !
Diese „Enteignung“ von zustehenden Ausgleichzahlungen für pflegende Angehörige müsste in einem neuen Gesetz bestraft werden !
Meinem Elternhaus hätte ich so ein neues Dach spendiert, zwei Zimmer wären nicht mit Wasserschaden betroffen. Was macht das Amtsgericht jetzt ? Weiter so? Oder werden in Zukunft die Konten eines Erblassers GESPERRT, damit…..ach ich habe ja extra dafür einen Gesetzesentwurf verfasst, was EUER Däumchendrehen abschaffen würde, um die Nerven der pflegenden Angehörigen nicht auch noch nach dem Tod der Pflegebedürftigen unnötig weiter zu belasten. Ich musste auch noch eine Krebserkrankung durchstehen, wenige Jahre nach dem Erbfall.

Gesetz zur Sicherung von Vermögenswerten Verstorbener und zur Ausgleichsregelung für pflegende Angehörige (GVVA)

§1 Zweck des Gesetzes
Dieses Gesetz dient der Sicherung von Vermögenswerten und Konten Verstorbener bis zur Klärung von Ansprüchen pflegender Angehöriger. Ziel ist es, eine gerechte Ausgleichszahlung für den Pflegeaufwand sicherzustellen.

§2 Sperrung von Vermögenswerten
(1) Amtsgerichte sind verpflichtet, nach Kenntnis des Ablebens einer Person unverzüglich sämtliche Konten und Vermögenswerte der Erblasser zu sperren.
(2) Die Sperrung erfolgt bis zur Klärung und Auszahlung aller berechtigten Ansprüche pflegender Angehöriger.

§3 Anspruch auf Ausgleichszahlung
(1) Pflegende Angehörige haben einen Anspruch auf eine finanzielle Ausgleichszahlung für die geleistete Pflege des Erblassers.
(2) Die Höhe der Ausgleichszahlung bemisst sich nach:
a) dem Zeitraum der Pflege,
b) dem Umfang der Pflege,
c) den individuellen finanziellen Verhältnissen des Erblassers.

§4 Verfahren zur Anspruchsprüfung
(1) Pflegende Angehörige müssen ihren Anspruch innerhalb von drei Monaten nach Erbfall beim zuständigen Amtsgericht geltend machen.
(2) Das Amtsgericht prüft die vorgelegten Nachweise und legt die Höhe der Ausgleichszahlung fest.

§5 Sanktionen bei Nichtbefolgung
(1) Die Nichteinhaltung der Pflicht zur Sperrung von Vermögenswerten durch Amtsgerichte wird mit einer Geldstrafe geahndet.
(2) Erbberechtigte, die Vermögenswerte ohne gerichtliche Genehmigung nutzen, haften für Schadensersatz gegenüber pflegenden Angehörigen.

§6 Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt sechs Monate nach Verkündung in Kraft.


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FARLE: MERZ BEREITET KRIEG GEGEN RUSSLAND VOR!

https://youtu.be/t_p1eeBpH18?si=PNntZQae8p5lq_X_

Für ein Land was selbst den „Krieg“ verschuldet hat wäre von Anfang an keine Hilfe nötig gewesen !

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Colette 1. Mai-DEMO – Gera 01.05.2025

https://youtu.be/YuG4ImpgTn4?si=5sRj6lNm2p_-SFn8

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