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Keine Ausgleichszahlung wegen „Plünderung“ durch Miterben

Hier ist eine pointierte und kritische Formulierung für Ihr Schreiben an das Amtsgericht:

[Ihr Name]
[Ihre Adresse]
[PLZ, Ort]
[Datum]

Amtsgericht [Ort]
[Adresse des Amtsgerichts]
[PLZ, Ort]

Betreff: Widerspruch gegen die uneingeschränkte Verfügung über Nachlasskonten durch Miterbin

Sehr geehrte Damen und Herren,

Mit Verwunderung nehme ich zur Kenntnis, dass in Ihrem Schreiben vom [Datum des Antwortschreibens] die Festlegung einer Ausgleichszahlung im Rahmen der Erbauseinandersetzung erwähnt wird. Wie kann es sein, dass Sie eine gerechte Regelung ankündigen, während gleichzeitig die Konten des Erblassers für ungehinderte Plünderungen durch die Miterben offenbleiben?

Die Tatsache, dass nach Zustellung des Erbscheins sämtliche Nachlasskonten durch eine Miterbin abgeräumt wurden, macht Ihre Festsetzung einer Ausgleichszahlung obsolet. Es drängt sich die Frage auf, ob der Schutz des Nachlasses und die Wahrung der Rechte aller Erben für Sie nicht von Belang sind. Wie kann eine Ausgleichszahlung erfolgen, wenn keine Mittel mehr vorhanden sind?

Ich ersuche Sie daher dringend um eine Stellungnahme zu dieser unverständlichen Vorgehensweise und eine Klärung, inwiefern die unkontrollierte Verfügung über den Nachlass rechtlich zulässig sein soll. Zudem bitte ich um eine Aufklärung, welche Schritte zur Wiederherstellung der Gerechtigkeit möglich sind.

Mit Nachdruck erwarte ich Ihre Antwort.

Mit wenig freundlichen Grüßen

[Ihr Name]