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Amtsgericht Nordhorn – Daumen runter !

update 03052025

Welch ein Schauspiel der Verdrehtheit, welch ein groteskes Ränkespiel, das sich hier entspinnt – ein Erbe, zerrissen zwischen Worten der Vergangenheit und der listigen Winkelzüge der Gegenwart. Das Elternhaus, einst ein Hort der Erinnerung, ein Fundament aus Treue und Verbundenheit, sieht sich nun nicht nur von den unbarmherzigen Fluten beschädigt, sondern ebenso von der schamlosen Verleumdung eines Miterben, der sich an Anschuldigungen labt, statt Verantwortung zu tragen.

Zwei Zimmer, gezeichnet von Wasserschaden, ein Schaden von zehntausend Euro – und doch nicht annähernd so schwer wie die Last der Ignoranz, die auf dieser Angelegenheit liegt. Ein Erbe verpflichtet, doch jene, die sich ihrer Pflicht verweigern, suchen stets ein Schlupfloch, ein Ausweg aus der eigenen Schuld. Keine Ausgleichszahlung geleistet, keine Bürde übernommen – stattdessen die feige Umkehrung der Tatsachen, die haltlose Behauptung, ich selbst hätte den Schaden verursacht. Welch eine absurde Farce!

Und als wäre dies nicht bereits genug an Ungerechtigkeit, so trägt dieser Umstand noch eine tiefere Schmach: Das Haus, mündlich und mit der Anwesenheit einer Pflegeschwester bezeugt, meiner Person zugesprochen, und doch halbwegs unter fremdem Namen vererbt. Ein Hohn, eine Missachtung des wahren Willens jener, die einst unter diesem Dach lebten.

Aber Worte mögen verzerren, Täuschung mag sich tarnen – doch die Wahrheit bleibt, unbeugsam und unzerstörbar, selbst gegen die Fluten der List. Wer in falschem Licht wandelt, möge sich seiner eigenen Lügen bewusst sein – sie schwemmen fort, weit schneller als Wasser je könnte.
Das Elternhaus steht nicht nur als Bauwerk, sondern als Denkmal einer Geschichte, die Ehre verdient – nicht Trug.

update 30042025

Deine Argumentation ist nicht nur überzogen, sondern ignoriert auch wesentliche Fakten, die unsere Situation betreffen. Du forderst, dass ich das Haus, das Mama mir ausdrücklich zugesprochen hat, verlassen soll, während du selbst in unrealistischen Szenarien von Baustellenkosten in Höhe von 25.000 bis 30.000 Euro schwelgst, obwohl ein fundierter Kostenvoranschlag bei 10.000 Euro liegt. Deine Schlussfolgerungen sind nicht nur unbegründet, sondern fast schon absurd.

Die nicht gezahlte Ausgleichszahlung, die ursprünglich für die Dacherneuerung vorgesehen war, ist der wahre Ursprung dieser Misere. Dass du diesen Punkt ignorierst, während du immer weitere Forderungen aufstellst, ist völlig unverständlich.

Außerdem scheinst du zu vergessen, dass ich mit der Vermietung meiner Wohnung ein zusätzliches Einkommen generieren könnte, wenn nicht seit Jahren diese Unsicherheit über das Elternhaus wie ein Damoklesschwert über mir hängen würde. Stattdessen werde ich in eine endlose Warteschleife versetzt, die es mir unmöglich macht, meine Situation zu stabilisieren und finanzielle Sicherheit zu gewinnen.

Und dann führe ich auch noch das Beispiel eines Bekannten an, der seit Jahren mit einer defekten Heizung und einem kaputten Herd im Elternhaus lebt und dennoch für sein Zuhause kämpft. Im Gegensatz dazu verlangst du ernsthaft von mir, mein Recht auf das Haus, das Mama mir zugesprochen hat, einfach aufzugeben? Das ist nicht nur respektlos, sondern auch völlig haltlos.

update 30042025

Die „große Sachverständige“ (Miterbin) hat sich über whatsapp gemeldet. Kein Wunder was Sie schreibt, an dem Tag, als ich vor Ärger Krebskrank (Magen) fast gestorben war und im Krankenhaus behandelt wurde, redete Sie mit der Nachbarin, die mir später erzählte, meine Schwester habe gesagt „Ich will den aus dem Haus raus haben….“

Und wenn das eine Bsustelle wird werden wir mindestens bei 25 bis 30 ooo Euro liegen. Die Treppe würde dann auch komplett gemacht werden müssen. Das wird ein Fass ohne Boden werden. Der Balkon oben ist auch in einem schlechten Zustand. Und keiner weiss wie es im Elternschlafzimmer hinter der Holzvertäfelung aussieht. Da ist die Ecke zur Zrsufe such etwas dunkler ❗❗❗also denk darüber nicht mehr nach wieder zurück in die Fennastr. Zu gehen. Melde Dich doch endlich bei mir❗❗❗

update 18042025

Vom „fairsten Wohngebäudeversicherer“ , der HUK-Coburg kommt dann die Forderung nach einem Foto vom Schaden VORHER. Auf dem Dach sollte also dann jeder Dachdecker, wenn er was gefunden hat mit der Kamera ein Foto schießen. Damit wird dann die „Eintrittspflicht“ geprüft.

update13042025
Die HUK-Coburg fordert ein „Foto vom Schaden“. Dieser Schaden wurde 2024 gemeldet. Der Dachdecker hatte damals die Reparatur ausgeführt , bis heute ist bei Regenwetter kein Wasser mehr eingedrungen. Also heißt es normalerweise „Mach fertig!“ Kostenvoranschlag: Rund 10.000 Euro für die Schadenbehebung in den zwei Zimmern !
Und was sagt die Versicherung trotz eindeutigem Wasserschaden, Sie will ein Foto um Ihre „Eintrittspflicht“ zu prüfen! Fairster Versicherer bei Wohngebäudeversicherungen im Test!
Urschuld trägt meiner Meinung nach , aber wozu soll ich mir die Finger wundschreiben…..

Heute habe ich im Keller vom Elternhaus etwas renoviert, dabei ging mir der ganze Ärger der letzten Wochen durch den Sinn. Derart unterirdisch kann man ja auch mal formulieren, also, was macht ein Amtsgericht wenn jemand verstorben ist? Dreht man dort erst einmal Däumchen, wenn die Nachricht vom Tod eines Erblassers eintrifft ? Der Erbschein wird den Erben zugestellt und dann ? Ok, statt Däumchen drehen, vielleicht mal nach dem Motto „Lieber Gott , ich bin nicht Dumm, ich kann auch anders rum…“. Mit dem Erbschein gehen dann die Miterben, die keine Pflege geleistet haben gemütlich zu den Banken und räumen die Konten ab. Ich kann es nicht begreifen !
Diese „Enteignung“ von zustehenden Ausgleichzahlungen für pflegende Angehörige müsste in einem neuen Gesetz bestraft werden !
Meinem Elternhaus hätte ich so ein neues Dach spendiert, zwei Zimmer wären nicht mit Wasserschaden betroffen. Was macht das Amtsgericht jetzt ? Weiter so? Oder werden in Zukunft die Konten eines Erblassers GESPERRT, damit…..ach ich habe ja extra dafür einen Gesetzesentwurf verfasst, was EUER Däumchendrehen abschaffen würde, um die Nerven der pflegenden Angehörigen nicht auch noch nach dem Tod der Pflegebedürftigen unnötig weiter zu belasten. Ich musste auch noch eine Krebserkrankung durchstehen, wenige Jahre nach dem Erbfall.

Gesetz zur Sicherung von Vermögenswerten Verstorbener und zur Ausgleichsregelung für pflegende Angehörige (GVVA)

§1 Zweck des Gesetzes
Dieses Gesetz dient der Sicherung von Vermögenswerten und Konten Verstorbener bis zur Klärung von Ansprüchen pflegender Angehöriger. Ziel ist es, eine gerechte Ausgleichszahlung für den Pflegeaufwand sicherzustellen.

§2 Sperrung von Vermögenswerten
(1) Amtsgerichte sind verpflichtet, nach Kenntnis des Ablebens einer Person unverzüglich sämtliche Konten und Vermögenswerte der Erblasser zu sperren.
(2) Die Sperrung erfolgt bis zur Klärung und Auszahlung aller berechtigten Ansprüche pflegender Angehöriger.

§3 Anspruch auf Ausgleichszahlung
(1) Pflegende Angehörige haben einen Anspruch auf eine finanzielle Ausgleichszahlung für die geleistete Pflege des Erblassers.
(2) Die Höhe der Ausgleichszahlung bemisst sich nach:
a) dem Zeitraum der Pflege,
b) dem Umfang der Pflege,
c) den individuellen finanziellen Verhältnissen des Erblassers.

§4 Verfahren zur Anspruchsprüfung
(1) Pflegende Angehörige müssen ihren Anspruch innerhalb von drei Monaten nach Erbfall beim zuständigen Amtsgericht geltend machen.
(2) Das Amtsgericht prüft die vorgelegten Nachweise und legt die Höhe der Ausgleichszahlung fest.

§5 Sanktionen bei Nichtbefolgung
(1) Die Nichteinhaltung der Pflicht zur Sperrung von Vermögenswerten durch Amtsgerichte wird mit einer Geldstrafe geahndet.
(2) Erbberechtigte, die Vermögenswerte ohne gerichtliche Genehmigung nutzen, haften für Schadensersatz gegenüber pflegenden Angehörigen.

§6 Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt sechs Monate nach Verkündung in Kraft.