🇩🇪 Gesetzesentwurf zur Wahrung nationaler Souveränität und Schutz der Bürgerrechte
🏛 Titel des Gesetzes
Gesetz zur Sicherung der finanziellen Selbstbestimmung, informationellen Selbstbestimmung und nationalen Souveränität (SFSINS-Gesetz)
📜 Artikel 1 – Verbot des Digitalen Euro
- Die Einführung und Nutzung eines digitalen Zentralbankgeldes durch die Europäische Zentralbank oder andere supranationale Institutionen wird im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland untersagt.
- Finanzinstitute dürfen keine Infrastruktur zur Nutzung des digitalen Euro bereitstellen oder bewerben.
- Verstöße werden als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeldern bis zu 10 Millionen Euro geahndet.
🆔 Artikel 2 – Ablehnung der Digitalen Identität (eID)
- Die Einführung einer verpflichtenden digitalen Identität für Bürger wird untersagt.
- Die Nutzung digitaler Identitäten bleibt freiwillig und darf nicht Voraussetzung für staatliche Leistungen oder private Verträge sein.
- Die Bundesrepublik Deutschland tritt aus allen supranationalen Vereinbarungen aus, die eine verpflichtende eID vorsehen.
🕵️ Artikel 3 – Ablehnung der AMLA-Behörde
- Die Bundesrepublik Deutschland erkennt die Zuständigkeit der Anti-Money Laundering Authority (AMLA) nicht an.
- Nationale Geldwäschebekämpfung bleibt ausschließlich Aufgabe deutscher Behörden.
- Datenweitergabe an AMLA wird untersagt.
💰 Artikel 4 – Verbot eines zentralen Vermögensregisters
- Die Erfassung privater Vermögenswerte in einem zentralen Register wird untersagt.
- Behörden dürfen keine systematische Erhebung von Eigentum, Konten, Edelmetallen oder Kryptowerten durchführen.
- Bestehende Datensätze sind binnen 6 Monaten zu löschen.
🏦 Artikel 5 – Wiedereinführung des Bankgeheimnisses
- Das Bankgeheimnis wird als Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung wieder eingeführt.
- Finanzinstitute dürfen Kundendaten nur bei richterlicher Anordnung weitergeben.
- Verstöße gegen das Bankgeheimnis werden strafrechtlich verfolgt.
🇪🇺 Artikel 6 – Reform der EU oder Austritt Deutschlands
- Die Bundesregierung wird verpflichtet, sich für eine Reform der Europäischen Union zur Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) einzusetzen.
- Sollte bis zum 31. Dezember 2027 keine substanzielle Reform erfolgen, wird ein Austrittsverfahren gemäß Art. 50 EUV eingeleitet.
- Ein Volksentscheid über den Verbleib in der EU ist bis spätestens 30. Juni 2028 durchzuführen.
⚖️ Artikel 7 – Aufarbeitung hochverräterischer Straftaten
- Eine unabhängige Kommission wird eingerichtet zur Untersuchung von Handlungen deutscher und EU-Politiker, die gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder nationale Interessen verstoßen haben.
- Die Kommission erhält Zugriff auf alle relevanten Dokumente und darf Zeugen vorladen.
- Ergebnisse sind binnen 24 Monaten dem Bundestag vorzulegen. Strafverfolgung erfolgt durch die Bundesanwaltschaft.
📅 Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.