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Das Digitale €/Id/V-Register-Abwehrgesetz und Strafverfolgung

🇩🇪 Gesetzesentwurf zur Wahrung nationaler Souveränität und Schutz der Bürgerrechte


🏛 Titel des Gesetzes

Gesetz zur Sicherung der finanziellen Selbstbestimmung, informationellen Selbstbestimmung und nationalen Souveränität (SFSINS-Gesetz)


📜 Artikel 1 – Verbot des Digitalen Euro

  • Die Einführung und Nutzung eines digitalen Zentralbankgeldes durch die Europäische Zentralbank oder andere supranationale Institutionen wird im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland untersagt.
  • Finanzinstitute dürfen keine Infrastruktur zur Nutzung des digitalen Euro bereitstellen oder bewerben.
  • Verstöße werden als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeldern bis zu 10 Millionen Euro geahndet.

🆔 Artikel 2 – Ablehnung der Digitalen Identität (eID)

  • Die Einführung einer verpflichtenden digitalen Identität für Bürger wird untersagt.
  • Die Nutzung digitaler Identitäten bleibt freiwillig und darf nicht Voraussetzung für staatliche Leistungen oder private Verträge sein.
  • Die Bundesrepublik Deutschland tritt aus allen supranationalen Vereinbarungen aus, die eine verpflichtende eID vorsehen.

🕵️ Artikel 3 – Ablehnung der AMLA-Behörde

  • Die Bundesrepublik Deutschland erkennt die Zuständigkeit der Anti-Money Laundering Authority (AMLA) nicht an.
  • Nationale Geldwäschebekämpfung bleibt ausschließlich Aufgabe deutscher Behörden.
  • Datenweitergabe an AMLA wird untersagt.

💰 Artikel 4 – Verbot eines zentralen Vermögensregisters

  • Die Erfassung privater Vermögenswerte in einem zentralen Register wird untersagt.
  • Behörden dürfen keine systematische Erhebung von Eigentum, Konten, Edelmetallen oder Kryptowerten durchführen.
  • Bestehende Datensätze sind binnen 6 Monaten zu löschen.

🏦 Artikel 5 – Wiedereinführung des Bankgeheimnisses

  • Das Bankgeheimnis wird als Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung wieder eingeführt.
  • Finanzinstitute dürfen Kundendaten nur bei richterlicher Anordnung weitergeben.
  • Verstöße gegen das Bankgeheimnis werden strafrechtlich verfolgt.

🇪🇺 Artikel 6 – Reform der EU oder Austritt Deutschlands

  • Die Bundesregierung wird verpflichtet, sich für eine Reform der Europäischen Union zur Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) einzusetzen.
  • Sollte bis zum 31. Dezember 2027 keine substanzielle Reform erfolgen, wird ein Austrittsverfahren gemäß Art. 50 EUV eingeleitet.
  • Ein Volksentscheid über den Verbleib in der EU ist bis spätestens 30. Juni 2028 durchzuführen.

⚖️ Artikel 7 – Aufarbeitung hochverräterischer Straftaten

  • Eine unabhängige Kommission wird eingerichtet zur Untersuchung von Handlungen deutscher und EU-Politiker, die gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder nationale Interessen verstoßen haben.
  • Die Kommission erhält Zugriff auf alle relevanten Dokumente und darf Zeugen vorladen.
  • Ergebnisse sind binnen 24 Monaten dem Bundestag vorzulegen. Strafverfolgung erfolgt durch die Bundesanwaltschaft.

📅 Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.


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