Kategorien
Infos

ROBERT FARLE teilt gegen Brosius-Gersdorf, CDU, Merz Regierung & EU aus! Diese REDE hat es in sich!

https://youtu.be/b8SWxhqBAmY?si=LI-97mDFP4RWUCAf

Kriegstreiberei ist in Deutschland verfassungswidrig und kann strafbar sein, insbesondere wenn sie zur Vorbereitung eines Angriffskrieges dient.

📜 Verfassungsrechtliche Grundlage

  • Artikel 26 des Grundgesetzes (GG) verbietet ausdrücklich:

    „Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen.“

Das bedeutet: Wer gezielt militärische Konflikte schürt oder einen Angriffskrieg vorbereitet, handelt gegen die Verfassung.

⚖️ Strafrechtliche Konsequenzen

  • Völkerstrafgesetzbuch (VStGB §13): Die Planung, Vorbereitung oder Durchführung eines Angriffskrieges kann mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mindestens zehn Jahren Haft bestraft werden.
  • Auch öffentliche Aufforderungen zu einem Angriffskrieg können strafbar sein – je nach Auslegung durch Gerichte und Staatsanwaltschaften.

Was gilt als Kriegstreiberei?

Der Begriff selbst ist nicht klar gesetzlich definiert, aber er umfasst:

  • Propaganda für militärische Gewalt
  • Aufrufe zu Angriffen auf andere Staaten
  • Verbreitung von Falschinformationen zur Eskalation von Konflikten

🕊️ Fazit

Kriegstreiberei widerspricht dem Friedensgebot des Grundgesetzes und kann strafrechtlich verfolgt werden – besonders wenn sie konkrete Handlungen zur Vorbereitung eines Angriffskrieges beinhaltet. Deutschland hat sich völkerrechtlich verpflichtet, solche Aktivitäten zu unterbinden.


Diesen Beitrag weitersagen
Kategorien
Infos

Wütende Unternehmerin hat von der Politik der Regierung die Schnauze voll! Starke Wutrede

https://youtu.be/pZ-lvOMnoLk?si=0ffWyGaurUm5BTLb


Diesen Beitrag weitersagen