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Krall & Bubeck: Wahlbetrug, Verfassungsbruch & Totalüberwachung

https://youtu.be/GRHEmPVHNF8?si=WWlz9PIgZXt9_wY1

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SPD dreht durch!

https://youtu.be/6WbzWdg5JxM?si=nJK9DuBP8BnkyrZz

Das Verbot einer politischen Partei ist in Deutschland ein äußerst schwerwiegender Vorgang, der nur unter sehr engen rechtlichen Voraussetzungen durch das Bundesverfassungsgericht erfolgen kann.

Das Parteiverbot gegen die SPD während der Kaiserzeit beruhte auf dem sogenannten Sozialistengesetz von 1878, das unter Reichskanzler Otto von Bismarck eingeführt wurde. Es hatte das Ziel, die sozialdemokratische Bewegung zu unterdrücken, die als Bedrohung für die monarchische Ordnung und die bestehende Gesellschaftsstruktur galt.

Dass die SPD schon Adolf Hitler zur Macht verholfen hat kann man im Buch „Ohne SPD wäre Hitler nicht an die Macht gekommen“ nachlesen. Die Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) wurde am 23. Mai 1863 gegründet – das macht sie heute 162 Jahre alt. Es ist Zeit, diese Partei endlich zu „begraben“, wenn sie schon wieder versucht die Demokratie zu beseitigen, in dem sie eine demokratische , rechtskonservative Partei wie die AfD verbieten will!

Ein SPD-Parteiverbot gab es also schon einmal, hier weitere Gründe von Reiner Heinen zusammengestellt:

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AfD-Frage lässt den CDU-Streit um Richterin des Grauens Brosius eskalieren | AR!, 10.07.2025

https://youtu.be/YMZ5dXXH0mM?si=JK2xU2qQEGPCgq5B

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Wichtige Information zur Abstimmung am Freitag

https://youtu.be/gvqiGQh2nAk?si=BnY4S34WYTl7Q7oa

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Leserbrief, konnte es nicht lassen….

 

Leserbrief: Erbrechtsreform – längst überfällig!

Mit großem Interesse und wachsender Sorge habe ich Ihren Artikel „Eckpunkte für Pflegereform bis Jahresende“ gelesen. Pflegebedürftigkeit ist kein Randthema, sondern betrifft unsere Mitte der Gesellschaft. Doch wer sich ernsthaft mit der Pflege beschäftigt, darf das Erbrecht nicht ignorieren – hier herrscht ein blindes, ja geradezu ungerechtes Systemversagen.

Persönlich habe ich erlebt, was passiert, wenn Recht und Gerechtigkeit auseinanderfallen: Ein Haus, das von unserer Mutter eindeutig einem pflegenden Angehörigen zugesprochen wurde, wurde nach ihrem Tod zerrissen – buchstäblich und juristisch. Keine Ausgleichszahlung, keine Rücksicht. Bankkonten blieben offen, und eine Miterbin konnte, ausgestattet mit einem Erbschein, sämtliche Gelder abräumen. Das Amtsgericht schaute zu. Wo bleibt hier der Schutz vor Missbrauch?

Es ist höchste Zeit für klare gesetzliche Regelungen:

  • In solchen Fällen müssen Amtsgerichte verpflichtet sein, Bankkonten vorsorglich zu sperren, bis alle Ansprüche geprüft sind.
  • Das Haus, in dem die pflegebedürftige Person gelebt und gepflegt wurde, muss dem pflegenden Angehörigen automatisch zustehen – falls im Testament nichts anderes verfügt wurde.
  • Renovierungs- und Instandhaltungskosten dürfen nicht auf die Pflegeperson abgewälzt werden, sondern gehören vollständig dem Erbanteil der anderen Parteien angerechnet.

Pflege ist ein Akt der Fürsorge – das Erbrecht darf kein Akt der Ausbeutung bleiben. Die Kombination aus Pflegereform und Erbrechtsreform muss jetzt kommen, nicht irgendwann!


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