https://youtu.be/3zyrMLkGpX4?si=FH1BUz0Qc9vgGblV
Weg mit den Terroristen:
In Deutschland wird Sabotage an der Energieversorgung durch mehrere Gesetze erfasst, darunter das Strafgesetzbuch (StGB) und spezielle Regelungen zum Schutz kritischer Infrastruktur.
Hier sind die wichtigsten rechtlichen Grundlagen und aktuellen Entwicklungen:
⚖️ Strafrechtliche Regelungen
- § 316b StGB – Störung öffentlicher Betriebe
Wer Anlagen der Energieversorgung (z. B. Stromleitungen, Umspannwerke) zerstört oder beschädigt, kann mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft werden. Bei Gefährdung der Allgemeinheit oder Wiederholung kann die Strafe höher ausfallen. - § 308 StGB – Gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr
Auch auf Energie- und Verkehrsinfrastruktur anwendbar, wenn durch Sabotage Menschen gefährdet werden. - § 129a StGB – Bildung terroristischer Vereinigungen
Wenn Sabotage Teil einer terroristischen Aktion ist, greifen besonders strenge Strafvorschriften.
Schutz kritischer Infrastruktur (KRITIS)
- Kritis-Dachgesetz (in Vorbereitung, Stand 2025)
Dieses neue Gesetz soll Betreiber kritischer Infrastrukturen – darunter Energieversorger – verpflichten, Resilienzpläne zu erstellen und Schutzmaßnahmen umzusetzen.
Verstöße gegen Sicherheitsvorgaben können mit Bußgeldern von 50.000 bis 500.000 € geahndet werden zdfheute.de. - Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
Regelt die sichere Versorgung mit Elektrizität und Gas. Sabotage kann als Verstoß gegen Versorgungssicherheit gewertet werden bundeswirtschaftsministerium.de.
Politisch motivierte Kriminalität (PMK)
- Sabotageakte gegen Energieinfrastruktur werden oft als PMK eingestuft, insbesondere wenn sie ideologisch oder extremistisch motiviert sind.
Der Bundestag erfasst solche Fälle gesondert und bewertet regelmäßig die Gefährdungslage Deutscher Bundestag.