https://youtu.be/5pauToOQPIY?si=r_hCcmJusGr0PkqB
Im Namen der demokratischen Vernunft und der freiheitlichen Selbstbestimmung
In der Sache Europäische Bürger gegen monetäre Übergriffigkeit, betreffend die Einführung eines sogenannten „digitalen Euro“ durch die Präsidentin der Europäischen Zentralbank, Frau Christine Lagarde, erlässt das Hohe Gericht für bürgerliche Selbstbestimmung folgendes Urteil:
Tenor:
- Die Einführung des digitalen Euro unter der Ägide von Frau Lagarde wird als ein Akt monetärer Hybris und technokratischen Wahnsinns verurteilt.
- Frau Lagarde wird in ihrer Funktion als oberste Währungshüterin der Union für schuldig befunden, das Vertrauen der europäischen Bevölkerung in die Integrität des Geldsystems vorsätzlich untergraben zu haben.
- Der digitale Euro wird als ein Instrument der Kontrolle, nicht der Freiheit, erkannt und in seiner derzeitigen Konzeption als verfassungswidrig eingestuft.
Sachverhalt:
Die Angeklagte, Frau Lagarde, hat in einer Reihe von öffentlichen Erklärungen und institutionellen Maßnahmen die Einführung eines digitalen Zentralbankgeldes vorangetrieben, das unter dem Deckmantel der Innovation faktisch die Abschaffung des anonymen Bargeldes und die Einführung einer zentral gesteuerten Transaktionsüberwachung bedeutet.
Die Bürger der Union, bislang in der Lage, ihre wirtschaftlichen Entscheidungen autonom und ohne digitale Fußfessel zu treffen, sehen sich nun mit einem System konfrontiert, das jede Zahlung, jede Spende, jeden Kauf algorithmisch erfasst, bewertet und potenziell sanktioniert.
Rechtliche Würdigung:
Das Gericht erkennt in der Einführung des digitalen Euro eine gefährliche Verschmelzung von monetärer Macht und technokratischer Allmachtsfantasie. Die Vorstellung, dass ein zentrales Organ über die Zahlungsfähigkeit, das Konsumverhalten und die wirtschaftliche Bewegungsfreiheit jedes Bürgers verfügen kann, widerspricht den Grundsätzen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung.
Die Behauptung, der digitale Euro sei „freiwillig“ und „ergänzend“, wird als Täuschung gewertet. Die schleichende Verdrängung des Bargeldes, die infrastrukturelle Abhängigkeit von digitalen Systemen und die geplante programmierbare Geldpolitik lassen keinen Zweifel: Hier wird nicht ergänzt, sondern ersetzt. Nicht verbessert, sondern überwacht. Nicht modernisiert, sondern manipuliert.
Urteilsbegründung:
Frau Lagarde hat sich in ihrer Rolle als Zentralbankpräsidentin nicht als Hüterin der monetären Stabilität, sondern als Architektin eines digitalen Kontrollregimes erwiesen. Der digitale Euro, wie er derzeit konzipiert ist, stellt eine Gefahr für die informationelle Selbstbestimmung, die wirtschaftliche Freiheit und die demokratische Kultur Europas dar.
Die Einführung eines solchen Instruments ohne breite öffentliche Debatte, ohne bindende rechtliche Garantien für Anonymität und ohne wirksame Kontrollinstanzen ist nicht Innovation, sondern Wahnsinn.
Schlussformel:
Im Namen der Freiheit, der Vernunft und der Würde des mündigen Bürgers wird Frau Lagarde verurteilt, ihre Pläne zur Einführung des digitalen Euro in der vorliegenden Form unverzüglich einzustellen. Der digitale Euro ist kein Fortschritt, sondern ein Rückschritt in die Ära der zentralen Kontrolle.
Das Urteil ist endgültig. Die Bürger sind aufgefordert, wachsam zu bleiben.