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Heizungsgesetz bleibt. Wieder mal gelogen!

https://youtu.be/RLPHetS7H3A?si=CtJrWkkbcoL-KGRS

Ein Gesetz gegen Blödheit und Verbrecherpack, das uns Bürger seit langer Zeit zum Zahlmeister für freie Energie macht. Eben deswegen sollte man per Gesetz auch hart durchgreifen, hier ein Zusatz zum Gesetzesentwurf, weitere könnten folgen, am Ende wird ein Beitrag den kompletten Gesetzesentwurf beinhalten:

§9 Demokratische Rechenschaft und Schutz vor systematischem Fortschrittshemmnis
1. Die Bundesregierung wird verpflichtet, alle fünf Jahre eine unabhängige Untersuchung über die technologische Förderpolitik der letzten Legislaturperiode vorzulegen, mit besonderem Fokus auf zukunftsweisende Energieformen.
2. Werden systematische Verstöße gegen wissenschaftlich fundierte Empfehlungen festgestellt, die dem Gemeinwohl erheblich geschadet haben, kann der Bundestag eine parlamentarische Untersuchung und ggf. politische Konsequenzen einleiten.
3. Im Falle vorsätzlicher Irreführung der Öffentlichkeit im Bereich staatlich geförderter Energietechnologien kann der Generalbundesanwalt die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens prüfen. Die Feststellung bleibt unabhängigen Gerichten vorbehalten.

Gesetz zur Förderung der Raumenergie und zum Übergang auf zukunftsfähige Energietechnologien (RaumEnergieFörderG)

§1 Ziel des Gesetzes
Ziel dieses Gesetzes ist es, die Entwicklung, Erforschung und Anwendung von Raumenergie und raumenergetischen Technologien zu fördern, um mittelfristig fossile und andere konventionelle Energiequellen schrittweise zu ersetzen und eine nachhaltige Energiezukunft zu gestalten.

§2 Definitionen
1. Raumenergie bezeichnet Energieformen, die aus dem physikalischen Vakuum oder feldbasierten Energiequellen jenseits herkömmlicher Konzepte nutzbar gemacht werden.
2. Raumenergietechnologie umfasst technische Systeme, Geräte und Verfahren, die zur Nutzung von Raumenergie dienen.

§3 Forschungs- und Entwicklungsförderung
1. Es wird ein Raumenergiefonds eingerichtet, mit einem Startvolumen von 100 Milliarden Euro jährlich.
2. Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Start-ups erhalten bevorzugte Unterstützung bei der Entwicklung raumenergetischer Systeme.
3. Interdisziplinäre Forschungscluster werden eingerichtet.

§4 Pilotprojekte und Testzonen
1. In Kooperation mit Kommunen werden Testzonen eingerichtet, in denen Raumenergietechnologien erprobt werden.
2. Evaluationen dieser Zonen erfolgen jährlich durch unabhängige wissenschaftliche Gremien.

§5 Ausbildungs- und Qualifizierungsprogramme
1. Raumenergie wird in technischen und naturwissenschaftlichen Studiengängen integriert.
2. Umschulungsprogramme für Arbeitskräfte aus fossilen Sektoren werden gefördert.

§6 Markteinführung und Umstieg
1. Ab dem Jahr [2030] wird die staatliche Förderung für fossile Energieprojekte vollständig eingestellt.
2. Unternehmen, die auf raumenergetische Systeme umstellen, erhalten Steuererleichterungen.
3. Ein Fahrplan zum vollständigen Umstieg bis 2045 wird durch das Ministerium für Energie veröffentlicht.

§7 Internationaler Austausch und Kooperation
Die Bundesrepublik Deutschland setzt sich für den internationalen Austausch raumenergetischer Forschungsergebnisse ein und fördert bilaterale Kooperationen.

§8 Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt zum 1. Januar des Folgejahres in Kraft.


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REDE 💥 Robert Farle UNZENSIERT über USA Iran Israel & Ukraine-Konflikt Bewegung Halle Saale AfD

https://youtu.be/Dzm7bvtzM78?si=ZVpYPVu9hzHDlE9S


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Taliban-Flagge vor dem Reichstag! Verbotene Kennzeichen u.v.m. – Kalifat Berlin ist gefallen!

https://youtu.be/ttRotAO_FHo?si=ZBljxxziwWvYZ2_x

 


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