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Mögliche Folgen des neuen Gesetzes nach Inkrafttreten (Gesetzentwurf siehe Beitrag „Schluss mit Erbverbrechen“)

Ein fiktiver Polizeieinsatz veranschaulicht einen möglichen Einsatz nach § 2057c BGB (neu) – Vergütung pflegender Angehöriger

**Beschreibung der Szene:**
– **Einsatzleitung:** In der Mitte koordiniert die Einsatzleitung per Funk und Kommunikationssystem alle beteiligten Einheiten.
– **Polizeiwagen & Funkstelle:** Diese Einheiten arbeiten näher am Einsatzort und sichern die Kommunikation, während sie den Einsatzort überwachen.
– **Team Alpha und Team Bravo:** Zwei Teams greifen aus unterschiedlichen Richtungen an. Team Alpha stürmt beispielsweise das Zielgebiet (etwa ein verdächtiges Gebäude) an, während Team Bravo die Bereiche rundherum sichert, um Fluchtwege zu kontrollieren und unbeteiligte Personen zu schützen.

Dieses ASCII-„Bild“ versucht, die Dynamik und die Koordination eines Polizeieinsatzes in einer stilisierten Form darzustellen. Es verbindet wesentliche Elemente eines Einsatzes – zentrale Koordination, unmittelbare Einsatzkräfte und unterstützende Kommunikationsstellen – um ein fiktives, aber anschauliches Szenario zu präsentieren.

**Weitere Gedanken:**
In realen Einsatzsituationen ist eine präzise Abstimmung zwischen verschiedenen Einheiten von entscheidender Bedeutung. Jede Rolle ist essenziell, egal ob es um die rasche Reaktion eines Einsatzteams oder um die fortlaufende Kommunikation über Funk geht. Diese Zusammenarbeit ermöglicht es den Behörden, bedrohliche Situationen schnell zu entschärfen und gleichzeitig die Sicherheit der Zivilbevölkerung zu gewährleisten.


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Schluss mit „Erbverbrechen“ !

Hab mein altes Iphone mal mit vors Hause geschleppt, war auf jeden fall leichter als der ganze Entrümpelkram hinter mir, den ich ALLEINE aus dem Keller und anderen Zimmern hochschleppen musste. Von den „Miterben“ sieht man da weit und breit nichts wegen Hilfe, die kommen erst wieder, wenn der Hausverkauf durch ist. Leider hab ich nichts schriftliches, aber Mutter hatte mir das Haus zugesprochen auf die Frage einer Pflegeschwester und von der Ausgleichszahlung für die geleistete Vollzeitpflege….FÜNF Jahre nach dem Todesfall kein Cent gesehen!

Entwurf zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) hinsichtlich der Vergütung pflegender Angehöriger

§ 2057c BGB (neu) – Vergütung pflegender Angehöriger

(1) Pflegende Angehörige, die einen Erblasser unentgeltlich und in Vollzeit gepflegt haben, erhalten im Erbfall eine Vergütung, die der Bezahlung einer außerfamiliären Pflegekraft in Vollzeit entspricht. (2) Die Pflegeleistungen sind durch geeignete Nachweise wie Pflegeprotokolle, ärztliche Bescheinigungen oder eidesstattliche Erklärungen zu belegen. (3) Die Vergütung wird aus dem Nachlass des Erblassers gezahlt und hat Vorrang vor anderen Erbansprüchen. (4) Die Höhe der Vergütung richtet sich nach den marktüblichen Sätzen für Vollzeitpflegekräfte zum Zeitpunkt der Pflegeleistungen. (5) Diese Regelungen gelten ergänzend zu den Vorschriften über den Pflichtteil gem. §§ 2303 ff. BGB.

Diese Änderung würde sicherstellen, dass pflegende Angehörige für ihre wertvolle Arbeit angemessen vergütet werden, und zwar auf dieselbe Weise wie außerfamiliäre Pflegekräfte.

Viele pflegende Angehörige sind oft so sehr mit der Pflege beschäftigt, dass sie nicht daran denken, sich für den Erbfall abzusichern. Hier sind einige Schritte, die pflegende Angehörige unternehmen können, um sich besser abzusichern:

1. **Rechtzeitige Testamentserstellung oder -änderung**: Pflegende Angehörige sollten den Erblasser dazu ermutigen, ein Testament zu erstellen oder ein bestehendes Testament zu ändern, um ihre Pflegeleistungen zu berücksichtigen. Dies kann sicherstellen, dass ihre Ansprüche im Erbfall anerkannt werden.

2. **Dokumentation der Pflegeleistungen**: Es ist wichtig, alle erbrachten Pflegeleistungen sorgfältig zu dokumentieren. Dies kann durch Pflegeprotokolle, ärztliche Bescheinigungen oder eidesstattliche Erklärungen erfolgen. Eine gute Dokumentation kann später helfen, Ansprüche geltend zu machen.

3. **Rechtliche Beratung**: Es ist ratsam, sich rechtlich beraten zu lassen. Ein Anwalt oder Notar kann helfen, die richtigen Schritte zu unternehmen und sicherzustellen, dass alle notwendigen Dokumente korrekt erstellt und eingereicht werden.

4. **Vertragliche Vereinbarungen**: Eine vertragliche Vereinbarung zwischen dem Erblasser und dem pflegenden Angehörigen kann Klarheit schaffen und die Ansprüche des pflegenden Angehörigen im Erbfall festlegen.

5. **Informationsquellen nutzen**: Es gibt viele Informationsquellen und Unterstützungsmöglichkeiten für pflegende Angehörige. Diese können helfen, sich über die rechtlichen Aspekte und Möglichkeiten der Absicherung zu informieren.

Durch die Berücksichtigung dieser Schritte können pflegende Angehörige besser für den Erbfall vorsorgen und sicherstellen, dass ihre wertvollen Leistungen angemessen anerkannt werden.


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Krall & Bubeck: Schulden, Inflation, Enteignung – Was kommt auf uns zu?

https://youtu.be/5ErJNNDIaLw?si=qNIOUzDri-akHQx_

 


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