https://youtu.be/itJJrCrYnEI?si=jVYFEcYtVKLX9tNd
https://youtu.be/iHUy04gJIkg?si=47Ffi33okogukm9x
Verbot der Wählbarkeit gegen F. Merz möglich.
Was sind Nebenfolgen nach § 92a StGB?
Nebenfolgen sind zusätzliche Rechtsfolgen, die bei bestimmten Straftaten neben der eigentlichen Strafe (z.B. Freiheitsstrafe, Geldstrafe) eintreten können. Sie dienen dazu, die Rechtsordnung wiederherzustellen und den Täter von weiteren Straftaten abzuhalten.
§ 92a StGB und seine spezifischen Nebenfolgen
§ 92a StGB regelt die Nebenfolgen für bestimmte Straftaten, insbesondere solche, die gegen die Staatssicherheit gerichtet sind.
Die wichtigsten Nebenfolgen nach § 92a StGB sind:
Verlust von bürgerlichen Ehrenrechten: Dies bedeutet, dass der Verurteilte bestimmte Rechte verliert, die eng mit der Teilhabe am politischen Leben verbunden sind. Dazu gehören:
Andere mögliche Nebenfolgen:
Wann treten diese Nebenfolgen ein?
Die Nebenfolgen nach § 92a StGB treten in der Regel ein, wenn der Täter zu einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten verurteilt wird.
Welche Straftaten fallen unter § 92a StGB?
§ 92a StGB bezieht sich auf Straftaten, die im Abschnitt „Landesverrat und Gefährdung der äußeren Sicherheit“ des Strafgesetzbuches geregelt sind. Dazu gehören beispielsweise:
Warum sind diese Nebenfolgen so wichtig?
Die Nebenfolgen nach § 92a StGB dienen dazu, die Rechtsordnung zu schützen und das Vertrauen in den Staat zu stärken. Durch den Verlust von bürgerlichen Ehrenrechten wird der Täter von der weiteren Beteiligung am politischen Leben ausgeschlossen. Dies soll verhindern, dass er seine kriminellen Aktivitäten fortsetzt.
Wichtiger Hinweis:
Die Rechtslage ist komplex und kann sich im Einzelfall unterscheiden. Eine abschließende Beurteilung kann nur von einem Rechtsanwalt vorgenommen werden.