https://www.youtube.com/live/GHi5wI4hCdI?si=Svx9_bX2gA2U3Vdy
Auffi gehts…..
https://www.youtube.com/live/GHi5wI4hCdI?si=Svx9_bX2gA2U3Vdy
Auffi gehts…..
https://youtu.be/B7Z1Gc8IWVc?si=EtVbIV32B3RACYmx
Sie schützen die Hochfinanz und deren Marionetten….
https://youtu.be/Lq7jmZKuSzo?si=n0WXy_AdVZlBzdRv
Gedicht „Kriegstreiber“
Kriegstreiber
In finstren Hallen, wo Schatten sich weben, Schmieden sie Pläne, die Herzen erheben. Mit Worten aus Stahl und Augen aus Eis, Verbreiten sie Schrecken, als wär’s ein Preis.
Sie reden von Ehre, von Ruhm und von Macht, Doch bringen nur Elend in nächtlicher Schlacht. Die Seelen der Menschen, sie zählen nicht viel, Für sie ist das Leben nur ein Spiel.
Doch in den Ruinen, wo Tränen sich mischen, Hört man die Stimmen derer, die wischen Den Staub von den Träumen, die einst so klar, Nun sind sie verloren, zerbrochen und rar.
Möge die Welt einst erkennen den Wahn, Und Frieden erblühen, wo Krieg einst begann. Denn in jedem Herzen, das Liebe noch kennt, Liegt die Hoffnung verborgen, die niemals verbrennt.
https://youtu.be/t2T2uyZcx50?si=f0E0CsGTPz-ix52N
R.H. on the Way to K.N.A.S.T. ……
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 316b Störung öffentlicher Betriebe
(1) Wer den Betrieb
1. von Unternehmen oder Anlagen, die der öffentlichen Versorgung mit Postdienstleistungen oder dem öffentlichen Verkehr dienen,
2. einer der öffentlichen Versorgung mit Wasser, Licht, Wärme oder Kraft dienenden Anlage oder eines für die Versorgung der Bevölkerung lebenswichtigen Unternehmens oder
3. einer der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit dienenden Einrichtung oder Anlage
dadurch verhindert oder stört, daß er eine dem Betrieb dienende Sache zerstört, beschädigt, beseitigt, verändert oder unbrauchbar macht oder die für den Betrieb bestimmte elektrische Kraft entzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter durch die Tat die Versorgung der Bevölkerung mit lebenswichtigen Gütern, insbesondere mit Wasser, Licht, Wärme oder Kraft, beeinträchtigt.