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Verweigerung von Ausgleichszahlungen unter Miterben

Die Verweigerung einer Ausgleichszahlung unter Miterben ist nicht automatisch strafbar, kann jedoch rechtliche Konsequenzen haben. In Deutschland regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) die Rechte und Pflichten von Miterben. Wenn ein Miterbe eine Ausgleichszahlung verweigert, obwohl diese rechtlich geschuldet ist, kann dies zivilrechtlich durchgesetzt werden, beispielsweise durch eine Klage auf Zahlung.

Strafrechtlich könnte es relevant werden, wenn die Verweigerung mit betrügerischen Absichten oder Täuschung verbunden ist. In solchen Fällen könnten Straftatbestände wie Betrug (§ 263 StGB) in Betracht kommen.

Es ist ratsam, in solchen Situationen rechtlichen Beistand zu suchen, um die Ansprüche zu klären und durchzusetzen.

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