In der „wundervollen“ Stadt Nordhorn in der ich das bisherige Leben „verarscht“ worden bin ( Umschulung zum Elektriker…wofür? Um danach im alten Beruf mit der nächsten Textilfirma pleite zu gehen , „Integrationsmaßnahmen“ vom Schikanen-Amt usw. , aber das nur als kurze Erläuterung, Vollzeitpflege ohne Ausgleichszahlung, ach lassen wir die Aufzählungen, keine Freundin/Frau fällt mir gerade doch noch ein…). Ok, das Thema soll sein: Parken auf einem großen Parkplatz am 13.01.2023 zur Uhrzeit 8.15 . Der gesamte Parkplatz ist minimal belegt, vermutlich durch Mitarbeiter des Toom-Baumarktes und anderer Geschäfte und den wenigen, die um diese Uhrzeit etwas hier einkaufen wollen. Ein Schild textet mich in Frontsicht an „Parken für zwei Stunden kostenlos“. Auto abgestellt, raus und ab in den Baumarkt, halbe Stunde später raus, rein ins Auto , ab nach Hause.
Es folgt Tage später eine Verwarnung , Verwarngeld 20,- €. Meine Einlassung gegen das Verwarngeld ist aber nicht entlastend.
Das ist doch halb- bis unintelligent geregelt ! Bei einer unkritischen Parkplatzauslastung müsste man eigentlich zum Parkscheinautomat gehen und dort Geld bekommen, dafür, das man umweltschonend das Auto dort abgestellt hat und sich in den Geschäften über deren Angebote informiert hat.
Für die am Parkplatz anliegenden Geschäfte ist es sicher von Vorteil, wenn hier die potentiellen Kunden nicht über das Maß hinaus „bestraft“ werden, denn sonst könnte eine Verlegung der Kaufinteressen in das Internet oder einen anderen Ort stattfinden. Im Internet gibt es noch keine dämlichen Parkscheinautomaten wie in der „wundervollen“ Stadt Nordhorn, mitsamt seinen Paragraphenreitern in der Stadtverwaltung.
In diesem Sinne darf man mal über den Sinn des folgendem Paragraphen nachdenken:
§ 226
Schikaneverbot
Die Ausübung eines Rechts ist unzulässig, wenn sie nur den Zweck haben kann, einem anderen Schaden zuzufügen.